Informationen zu der:
Rheinland-Pfälzischen Kommunal- und Verwaltungsreform;
Ergebnis der Bürgerbefragung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die letzte Gebietsreform in Rheinland-Pfalz erfolgte in den Jahren 1969 bis 1974. Zurzeit führt das Land Rheinland-Pfalz eine Kommunal- und Verwaltungsreform durch, die auch die Verbandsgemeinde Heßheim zum Handeln verpflichtet. Im nachfolgenden Text möchten wir Sie daher nochmals ausführlich über die Rechtsgrundlage und die weitere Vorgehensweise informieren.
Des Weiteren werden auf der Ebene der einzelnen Ortsgemeinden noch Informationsveranstaltungen zu dieser Thematik stattfinden, zu denen über das Amtsblatt eingeladen wird. Wir würden uns über eine möglichst große Teilnahme freuen.
I.) Rechtsgrundlage
Mit dem am 28.09.2010 beschlossenen 1. und 2. Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform hat das Land die Grundlagen für eine neue Strukturänderung der kommunalen Gebietskörperschaften geschaffen. Diese verfolgt das Ziel, durch Zusammenlegung von Gemeinden Kostenreduzierungen zu erreichen sowie die Bürgernähe zu stärken. Grundlegendes Kriterium hierbei ist die Einwohnerzahl einer Gemeinde (zum Stichtag 30.06.2009). Verbandsfreie Gemeinden müssen mindestens 10.000 Einwohner und Verbandsgemeinden mindestens 12.000 Einwohner aufweisen. Die Verbandsgemeinde Heßheim hatte zu diesem Stichtag 9.566 Einwohner.
Dies bedeutet, dass die Verbandsgemeinde Heßheim aufgefordert ist, sich nach möglichen Fusionspartnern umzuschauen. Das 1. Landesgesetz sieht vor, dass in der Zeit bis zum 30.06.2012 die Fusion von Gemeinden zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Sollte bis dahin keine Entscheidung durch gleichlautende Beschlüsse der Räte der betroffenen Kommunen erfolgt sein, wird der Landesgesetzgeber per Gesetz die Fusionspartner festlegen. Die Zusammenlegungen müssen bis zur Kommunalwahl 2014 abgeschlossen sein.
Im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz wurde ein Gutachten zur Kommunal- und Verwaltungsreform durch Herrn Prof. Dr. Junkernheinrich von der Universität Kaiserslautern erstellt. Hierbei steht eine Fusion der Verbandsgemeinde Heßheim mit der verbandsfreien Gemeinde Bobenheim-Roxheim an erster Stelle.
Mögliche Fusionsvarianten wären:
1. Verbandsgemeinde Heßheim + Gemeinde Bobenheim-Roxheim
2. Verbandsgemeinde Heßheim + Gemeinde Lambsheim
3. Verbandsgemeinde Heßheim + Gemeinde Bobenheim-Roxheim + Gemeinde Lambsheim
4. Verbandsgemeinde Heßheim + Gemeinde Lambsheim + Verbandsgemeinde Maxdorf
II.) Beschlussfassungen
Nach dem Vorliegen des Gutachtens Ende August 2011 haben der Verbandsgemeinderat Heßheim sowie alle 5 Ortsgemeinderäte im September 2011 bzw. Anfang Oktober 2011 jeweils einstimmig den nachfolgenden Beschluss gefasst und die entsprechende Festlegung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise getroffen:
Per Beschluss wird festgelegt, dass im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz ein Zusammenschluss der Verbandsgemeinde Heßheim und verbandsfreien Nachbargemeinde(n) bzw. benachbarten Verbandsgemeinde(n) nur durch das Bilden einer neuen Verbandsgemeinde möglich ist bzw. möglich sein soll.
Zum Teil wurde die Beschlussfassung noch um den nachfolgenden Zusatz ergänzt und somit die Haltung der kommunalen Gebietskörperschaft unterstrichen:
Das Bilden einer verbandsfreien Gemeinde gleich mit welcher Nachbargemeinde wird kategorisch ausgeschlossen.
Begründet werden die o.g. Beschlussfassungen stets damit, dass nur durch das Bilden einer neuen Verbandsgemeinde die Ortsgemeinden ihre derzeitigen Selbstverwaltungsaufgaben nach § 32 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) und somit ihre Identität zum Wohle ihrer Bürgerinnen/Bürger behalten können.
Dies bezieht sich vor allem auf die Finanzhoheit und die Planungshoheit. Die Ortsgemeinden haben somit selbst die Möglichkeit über ihre Ausgaben und somit auch über ihre zukünftige Entwicklung zu entscheiden.
Bei der Rechtsform verbandsfreie Gemeinde (Einheitsgemeinde) gibt es nur eine Instanz, die über alle Aufgaben, die Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden haben, entscheidet. In diesem Fall wäre die Selbstständigkeit der ehemaligen Ortsgemeinden nicht mehr gegeben.
In den zurückliegenden Wochen wurden mit den Vertretern der Gemeinde Bobenheim Roxheim, der Gemeinde Lambsheim und der Verbandsgemeinde Maxdorf intensive Gespräche geführt, zu denen auch immer die Fraktionsvorsitzenden eingeladen waren.
In der Sitzung des Gemeinderates Lambsheim am 30.11.2011 wurde die sogenannte "Große Lösung", also der Zusammenschluss von den Verbandsgemeinden Heßheim und Maxdorf und der Gemeinde Lambsheim, mit 21 Ja- und 2 Nein-Stimmen beschlossen. Der Verbandsgemeinderat
Neben dem Angebot der Verbandsgemeinde Maxdorf auf Aufnahme der Gemeinde Lambsheim hat auch das Angebot der Verbandsgemeinde Heßheim zu einer Fusion mit der Bildung einer vollkommen neuen Verbandsgemeinde nach wie vor bestanden.
Vor diesem Hintergrund fasste der Gemeinderat Lambsheim in seiner Sitzung am 08.02.2012 im Rahmen einer namentlichen Abstimmung mit 17 Ja-Stimmen und 2-Nein Stimmen den Beschluss, mit der Verbandsgemeinde Heßheim zu fusionieren. Gleichzeitig wurde einstimmig beschlossen, eine Bürgerbefragung durchzuführen.
Auf Grund dieses Grundsatzbeschlusses der Gemeinde Lambsheim wurde in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung und gleichzeitigen Sitzung des Ältestenrates der Verbandsgemeinde Heßheim am 10.02.2012 festgelegt, dass nach der entsprechenden Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat ebenfalls eine Bürgerbefragung mit den gleichen Kriterien zu diesem Beschluss durchgeführt wird.
III.) Vorgehensweise
Es ist geplant, dass die Räte der verbandsfreien Gemeinde Lambsheim und der Verbandsgemeinde Heßheim in ihrer gemeinsamen öffentlichen Sitzung am 28.02.2012 per Beschluss die Fusion dieser zwei kommunalen Gebietskörperschaften zum 1. Juli 2014 festlegen und die entsprechende Fusionsvereinbarung beschließen.
Im Rahmen der bei der Gemeinde Lambsheim bereits beschlossenen und bei der Verbandsgemeinde Heßheim noch zu beschließenden Bürgerbefragung wird dann in analoger Anwendung des § 17a der Gemeindeordnung i.V.m. dem 1. Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz (ELGKVR) in beiden Gebietskörperschaften abgefragt, ob die Bürgerinnen / Bürger mit dem Beschluss ihres Rates einverstanden sind.
Sollten sich 10% oder mehr der bei der letzten zum Gemeinderat festgestellten Zahl der wahlberechtigten Bürgerinnen / Bürger gegen den Fusionsbeschluss aussprechen, so wird das jeweilige Gremium in seiner nächsten Sitzung über einen Bürgerentscheid entscheiden.
Auf Grund dieser Sachlage soll mit dieser Veröffentlichung über diese Verfahrensschritte sowie über die Vor- und Nachteile informiert werden.
| Auswirkungen auf die derzeitige Verbandsgemeinde Heßheim | |
| Vorteile | Nachteile |
| Bewahrung der Eigenständigkeit als Verbands-gemeinde und deren Ortsgemeinden in Bezug auf die Selbstverwaltungsaufgaben (Planungs- und Finanzhoheit) | Aufgabe des Hauptsitzes der Verbandsgemeinde (Sitz des Bürgermeisters und deren Stabstelle) |
| Erhalt der Verwaltungsstelle in der Ortsgemeinde Heßheim | Übernahme von Darlehen |
| Ausbau des Bürgerservice vor Ort | Flächenausdehnung und Entfernungen auf Grund der geographischen Lage |
| Weiterhin Erhalt eines Anteils von 40% der Schlüsselzuweisung B2 (ca. 123.772,- €/Jahr) für die Ortsgemeinde Heßheim als zentraler Ort | Finanzieller Aufwand zur Umsetzung dieser Fusion |
| Mögliche Absenkung der Verbandsgemeindeumlage und somit weiterer finanzieller Spielraum für die Ortsgemeinden | |
| Mittelfristig Personal- und Sachkosteneinsparungen durch einheitliche Abwicklung | |
| Hochzeitsprämie in Höhe von 603.360,- € zur Umsetzung der Fusion | |
| Projektförderungen für Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung (Einrichtungen der neuen Verbandsgemeinde) – verbunden mit einer Steigerung der Wohnqualität | |
| Freiwillige Erfüllung der Verpflichtung auf Fusion mit einer Nachbargemeinde – keine Zwangsfusion, bei der eine Einflussnahme nicht möglich wäre | |
IV.) Bürgerbefragung
Im Amtsblatt am 08.03.2012 und 15.03.2012 werden weitere Informationen erfolgen. Gleichzeitig befinden sich in diesen Amtsblattausgaben je 4 Rückmeldebögen der Bürgerbefragung zum Ausfüllen, Unterzeichnen und Zurücksenden bis zum 31.03.2012.
Da die Bürgerbefragung in analoger Anwendung des § 17a der Gemeindeordnung erfolgen soll, ist auch das Kommunalwahlgesetz für die Teilnahme an der Befragung heranzuziehen. Hier ist in § 1 KWG geregelt, dass wahlberechtigt, also teilnahmeberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt des Rückgabetermins (31.03.2012) das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und nach § 2 KWG nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Bis einschließlich 31. März 2012 können die ausgefüllten und unterzeichneten Rückmeldebögen zu der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 14, 67258 Heßheim geschickt oder bei dieser persönlich (Zimmer 2.13) abgegeben werden.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Rückmeldebogen von der Homepage der Verbandsgemeinde Heßheim heruntergeladen wird (siehe unten).
Der Rückmeldebogen ist natürlich auch bei der Verwaltung direkt erhältlich und kann dort auch direkt ausgefüllt und abgegeben werden.
In Notfällen wird seitens der Verwaltung der Rückmeldebogen auch direkt bei der/dem Teilnahmeberechtigten abgeholt.
Als Ansprechpartner steht Ihnen der Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Heßheim, Herr Reith, unter Tel.: 06233/7707-12, E-Mail: m.reith@vghessheim.de zur Verfügung.
Neuabgrenzung leistungsfähiger
Gemeindegebiete
Unterlagen zum Herunterladen:
- Teilnahme an der Bürgerbefragung
- Bürgerbefragung - Ergenis
- Veröffentlichung der VG Heßheim vom 24.02.2012
- Veröffentlichung der VG Heßheim vom 23.12.2011
- Veröffentlichung der VG Heßheim vom 16.12.2011
- Veröffentlichung der VG Heßheim vom 09.12.2011
- Veröffentlichung der VG Heßheim vom 02.12.2011
- Gutachten für den Rhein-Pfalz-Kreis
- 2. Landesgesetz KVR
- 1. Landesgesetz KVR


